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Das Heilpraktikergesetz

25 Minuten über dieses prüfungsrelevante Thema

Kurz und knapp sind dieses die wichtigsten Inhalte:

  • Keine Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis

  • Führen der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ (keine arztähnlichen Bezeichnungen, nicht Homöopath oder Ähnliches; StGB (Missbrauch von Berufsbezeichnungen)

  • Keine Heilkunde im Umherziehen .

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